Reisepass
Deutsche Staatsangehörige die in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder aus dieser ausreisen wollen, sind laut §1 des Paßgesetzes (PaßG) zur Mitführung eines gültigen Pass verpflichtet. In verschiedenen Ländern (vornehmlich EU-Staaten) kann auch ein Personalausweis als Passersatz genügen. Informationen hierzu erfragen Sie bitte im Reisebüro bzw. bei diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder.
Benötigte Dokumente:
- bisheriger Reisepass, falls vorhanden oder Personalausweis: Ein alter Reisepass wird bei der Aushändigung des neuen Reisepasses eingezogen und vernichtet.
- Personenstandsurkunde:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind
- Aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalaufnahme):
Das Foto sollte nicht älter als 3 Monate sein.
Bei Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtiget Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte erfragen Sie in diesem Fall bei Antragsstellung ein Formular zur Vollmachtgabe.
Für die Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren ist zudem Folgendes zu beachten:
- Zur Antragstellung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, so ist die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie eine Kopie seines Ausweises vorzulegen.
- Beide Elternteile müssen für den Antrag als gesetzliche Vertreter unterzeichnen. Sollte ein Elternteil bei der Antragsstellung verhindert sein, so sollte dieser die Unterschrift bei der Abholung des Personalausweises leisten.
Der Reisepass besitzt für Personen über 24 Jahren eine Gültigkeit von 10 Jahren, Personen unter 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.