Gewerbesteuer
Neben den Grundbesitzabgaben und den Aufwandsteuern wird in der Gemeindekasse auch die Gewerbesteuer erhoben. Gewerbesteuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe (nicht die freiberuflichen Tätigkeiten wie Ärzte, Rechtsanwälte, Dolmetscher, u.s.w.), die in der Gemeinde Nünchritz ihr Unternehmen oder eine Betriebsstätte betreiben.
Die Sachgebietsabteilung Steuern bekommt von dem für das Unternehmen zuständigen Betriebsfinanzamt einen so genannten Gewerbesteuermessbetrag (-santeil) mitgeteilt. Dieser wird mit dem für das jeweiligen Haushaltsjahr gültigen Hebesatz multipliziert. Die dabei berechnete Steuer wird in einem Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und zur Zahlung fällig gestellt.
Neben der Erstellung von Gewerbesteuerbescheiden werden von den Finanzämtern verfügte Aussetzungen der Vollziehung sowie Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen wie Stundung und Erlass in der Sachgebietsabteilung Steuern bearbeitet. Außerdem können die Steuerpflichtigen hier die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen.
Bitte beachten Sie: Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen werden nicht in der Sachgebietsabteilung Steuern sondern in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Hauptamtes bearbeitet.