Unterbringung von Geflüchteten

Für die Unterbringung der Geflüchteten im Landkreis Meißen ist das Ausländeramt des Landratsamtes zuständig. Dorthin können sich neben Vermietern, die Wohnraum zur Verfügung stellen können, auch Personen wenden, die eine Wohnung für geflüchtete Personen benötigen. 
 
Wenn bereits Flüchtlinge aus der Ukraine von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen wurden, sollte bitte das Ausländeramt über folgende Kontakte informiert werden:
 
Telefon:   +493521725-1717
E-Mail:     auslaenderamt@kreis-meissen.de
 
Dabei sollten bitte die Personendaten der Aufgenommenen sowie die Anschrift und Kontaktdaten der Aufnehmenden mitgeteilt werden.
 
Zudem wird darum gebeten, dass sich diese Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde des Aufenthaltsortes anmelden. Notwendig ist dies, um eine Anschrift zur Verfügung zu haben, an welche auch Informationen zum Aufenthaltsrecht übermittelt werden können. Wie Sie sich in Nünchritz anmelden können, finden Sie unter Pass- und Meldestelle

Unterstützungsangebote zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine können mitgeteilt werden an:
Telefon:   +493521725-9355
E-Mail:     auslaenderamt.unterbringung@kreis-meissen.de
 
Bitte unter Angabe folgender Informationen: Benennung eines Ansprechpartners, der Anschrift, der Anzahl der Unterbringungsplätze, Informationen zur Ausstattung, einer möglichen zeitlichen Begrenzung sowie ggf. entstehende Kosten.
 
Auskünfte zu rechtlichen Fragestellungen und Einordnungen werden erteilt, sobald offizielle Informationen von Seiten des sächsischen Innenministeriums bzw. der Landesdirektion Sachsen vorliegen.