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Hundesteuer

Hundesteuer

Eine Hundesteuer wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet erhoben. Grundlage für die Festsetzung ist die "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der jeweils geltenden Fassung Hundesteuersatzung.

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a)      für den ersten Hund 38,00 €

b)      ab dem zweiten Hund 76,00 €

Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

Ab sofort können Sie Ihren Hund über das Portal Amt24 bequem online anmelden.