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Privatgaragen auf kommunalem Grund und Boden

Im Gemeindegebiet Nünchritz befinden sich derzeit 713 Privatgaragen auf kommunalem Grund und Boden. Für die Nutzung des Grund und Bodens bestehen entsprechende Pachtverträge mit den jeweiligen Vertragspartnern.  Aus gegebenen Anlass möchten wir folgende Verfahrensweise zum Eigentumswechsel von Privatgaragen mitteilen:
 
Privatgarage in einer Garagengemeinschaft:
  • Information zum Eigentumswechsel durch Übergabe des Kaufvertrages (Kopie) zwischen dem Garagenverkäufer und -Käufer an die Gemeindeverwaltung Nünchritz, Liegenschaften
  • Genehmigungserteilung zum Garagenwechsel durch die Gemeindeverwaltung
  • anschließende Zusendung der Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung an alle Beteiligten
Garagengemeinschaften: (Vereinsregister)      
  • Gartenstraße w. V.: 262 Garagen
  • Kiesgrube: 143 Garagen
  • Schulstraße: 20 Garagen
  • Wiesentorstraße Sektion II: 36 Garagen
  • Wiesentorstraße Sektion III: 30 Garagen
  • Wiesentorstraße Sektion IV: 31 Garagen
  • Süd Ost – Karl-Marx-Str.: 113 Garagen

Für die einzelnen Privatgaragen bestehen jeweils zwischen der Gemeinde und dem Garageneigentümer Pachtverträge. Erfolgt ein Verkauf einer Privatgarage an einen Dritten, ist zwischen dem Käufer der Garage und der Gemeinde für die Nutzung des Grund und Bodens ein neuer Pachtvertrag mit der Gemeinde zu schließen. Grundlage ist die Anzeige des Eigentumswechsels der Garage (Kaufvertragskopie) durch den Käufer/Verkäufer. Der Garagenverkäufer hat in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Pachtvertragsauflösung zu stellen.

Eine Auskunft, ob z. B. ein Privatgarageneigentümer die Garage zu verkaufen oder zu vermieten beabsichtigt, kann das Liegenschaftsamt nicht erteilen. Empfohlen werden kann, im Amtsblatt – Neueste Nünchritzer Nachrichten (NNN – erhält jeder Haushalt) – eine kostenpflichtige Anzeige aufzugeben. Ansprechpartnerin für die Anzeigen in der NNN ist Frau Hentschel, Tel. 035265 689700 der Firma “non malus GmbH“ mit Sitz 01612 Nünchritz, Karl-Marx-Straße 36 in 01612 Nünchritz.