Privatgaragen auf kommunalem Grund und Boden
- Information zum Eigentumswechsel durch Übergabe des Kaufvertrages (Kopie) zwischen dem Garagenverkäufer und -Käufer an die Gemeindeverwaltung Nünchritz, Liegenschaften
- Genehmigungserteilung zum Garagenwechsel durch die Gemeindeverwaltung
- anschließende Zusendung der Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung an alle Beteiligten
- Gartenstraße w. V.: 262 Garagen
- Kiesgrube: 143 Garagen
- Schulstraße: 20 Garagen
- Wiesentorstraße Sektion II: 36 Garagen
- Wiesentorstraße Sektion III: 30 Garagen
- Wiesentorstraße Sektion IV: 31 Garagen
- Süd Ost – Karl-Marx-Str.: 113 Garagen
Für die einzelnen Privatgaragen bestehen jeweils zwischen der Gemeinde und dem Garageneigentümer Pachtverträge. Erfolgt ein Verkauf einer Privatgarage an einen Dritten, ist zwischen dem Käufer der Garage und der Gemeinde für die Nutzung des Grund und Bodens ein neuer Pachtvertrag mit der Gemeinde zu schließen. Grundlage ist die Anzeige des Eigentumswechsels der Garage (Kaufvertragskopie) durch den Käufer/Verkäufer. Der Garagenverkäufer hat in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Pachtvertragsauflösung zu stellen.