Info 2024 / 1

Informationen zum aktuellen Stand der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Gemeinden Nünchritz und Zeithain
Am 29. Juni informierten Vertreter der Landestalsperrenverwaltung (LTV), Betrieb Oberes Elbtal, angeführt von der Leiterin M. Wittig, die Bürgerinitiativen Hochwasser und die Gemeindeverwaltungen Nünchritz und Zeithain über den Stand und neueste Erkenntnisse in der Bearbeitung der Planfeststellungsverfahren (PFV) zum aktiven Hochwasserschutz. Bekräftigt wurde, dass eine unabhängige Realisierung der drei Teilvorhaben Nünchritz-Grödel, Schlossmauer Promnitz, Röderau in einzelnen zeitlich getrennten Bauvorhaben mit keiner nachteiligen Wirkung für die anderen Einzelvorhaben und das Gesamtgebiet verbunden ist. Die Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Teilvorhaben das PFV Nünchritz/Zeithain wurden im Rahmen der aktuell laufenden Fortschreibung des Hochwasserschutzkonzeptes Elbe aktualisiert. Zum Zeitpunkt der Vorplanung lag das Nutzen-Kosten-Verhältnis für den Bemessungszeitraum von 100 Jahren für das Gesamtvorhaben mit 1,2 im positiven Bereich und erlaubte die Eröffnung der PFV. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass eine technische Hochwasserschutzanlage nur gebaut werden darf, wenn der Nutzen über die gesamte Lebensdauer hinweg größer ist als die entstehenden Kosten. Das war mit 1,2 erfüllt. Heute ergibt sich vor allem wegen der enorm gestiegenen Baukosten und im Bereich Moritz, Röderau geringeren zu erwartenden Schäden eine völlig andere Situation. Weitergehende Untersuchungen in den Einzelvorhaben mit neu ermittelten Nutzen- und Kostenbarwerten ergaben für das Teilvorhaben Nünchritz-Grödel ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,5, für Röderau von lediglich 0,11.
Daraus folgt auf Grund der Vorgaben des Sächsischen Haushaltsrechtes:
  • Das Teilvorhaben Nünchritz-Grödel wird nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses weitergeführt!
  • Die Arbeiten am Teilvorhaben Röderau werden eingestellt.
  • Die Sanierung der Deiche im Bestand zwischen Grödel und Kreinitz sind davon unberührt.
  • Der Planfeststellungsbeschluss für Promnitz ist wegen eines erneuten Einspruchs noch nicht rechtskräftig.

Die Bürgerinitiativen stimmen überein, gemeinsam von der Landesdirektion Sachsen den schnellen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens Nünchritz-Grödel bis zum Beschluss zu fordern und für Röderau neue Lösungen für einen ausreichenden Hochwasserschutz zu erarbeiten.

Udo Schmidt
Sprecher der BI HWN 2013