Info 2024 / 2
In der letzten Info mussten wir berichten, dass es einen erheblichen Einschnitt in der Bearbeitung der Planfeststellungsverfahren gibt. Die Arbeiten am Teilvorhaben Röderau werden wegen unzureichenden Nutzen-Kosten-Verhältnisses für den Bemessungszeitraum von 100 Jahren eingestellt. Das Teilvorhaben Nünchritz-Grödel (Wasseraufbereitungsanlage Wacker bis Floßkanal Grödel) wird weiterbearbeitet. Dieser Stand wurde zum 17. Runden Tisch Hochwasser, der am 5. Juli im Feuerwehrgerätehaus Nünchritz stattgefunden hat, bekräftigt. Ansonsten waren es konstruktiv geführte Gespräche mit beachtenswerten Ergebnissen. Unsere Forderung gegenüber der Präsidentin der Landesdirektion Sachsen wurde beantwortet. Es kommt Bewegung in das Planfeststellungsverfahren für das Teilvorhaben Nünchritz-Grödel. Als Erörterungstermin für alle Einwendungen gegen die Planungsunterlagen ist der 4.- 8. November 2024 in Riesa festgelegt worden. Allen, die Einwendungen oder Hinweise für Änderungen eingereicht haben, werden rechtzeitig die Unterlagen mit Einladung zur Erörterung zugestellt werden. Von der Landestalsperrenverwaltung (LTV) wurde zugesagt, dass der Radweg in Höhe der Überlaufstrecke zwischen Moritz und Promnitz verkehrssicherer gestaltet werden soll.
Für den Hochwasserschutz Röderau wird die LTV andere Lösungen (ohne Planfeststellung) bearbeiten und gemeinsam mit der Gemeinde Zeithain und den Bürgerinitiativen (BI’s) vor Ort beraten. Zur Optimierung der S 88 (Gewährleistung des störungsfreien Abflusses überströmenden Elbwassers in Richtung Kreinitz unter Nutzung der Altarme der Elbe) wurde mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr abgestimmt, dass die Ergebnisse des hydronumerischen Gutachtens den BI‘s übergeben und mit der Gemeinde Zeithain und den BI‘s diskutiert werden. In der Klärung der Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung sind wir einen großen Schritt vorangekommen. Nicht zuletzt am Runden Tisch sind Absprachen zur Lösungsfindung in Form einer Musterklage getroffen worden. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden am 6. Juni 2024 ist die Anordnung des Landratsamtes (LRA) Meißen gegenüber dem Wasserschifffahrtsamt (WSA), eine Einrichtung des Bundes, grundsätzlich bestätigt worden. Danach ist das WSA für die Gewässerunterhaltung zuständig. Da das Urteil schriftlich noch nicht vorliegt, müssen Schlussfolgerungen, Handlungsaktivitäten abgewartet werden. Dazu gehört auch die Festlegung eines verbindlichen Referenzzustandes für das Elbvorland (Zustand, der von den jeweiligen Eigentümern nicht verändert werden darf, der erhalten werden muss). Mit dem Landratsamt wurde vereinbart, dass zu gegebener Zeit mit den BI’s die Folgen des Urteils einschließlich der Schaffung eines Referenzzustandes erörtert werden. Sobald über weitere Fortschritte berichtet werden kann, werden wir Sie informieren.
Udo Schmidt, Sprecher der BI HWN 2013