Info 2024 / 4

Am 5.11.2024 fand nun endlich der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren (PFV) Hochwasserschutzanlage Nünchritz – Grödel mit den betroffenen Elbanliegern im „Stern“ Riesa statt. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) führte die Erörterung im Beisein des Verfahrensträgers Landestalsperrenverwaltung (LTV) und des Projektierungsbüros (PGS). Jeder Anlieger durfte nur zu seinen eigenen Einwendungen zum PFV sprechen, was aufgrund des Zeitverlaufes nicht einfach ist.
Zur Erinnerung:
  • 2004 erste Bearbeitungen von PGS im Rahmen HW-Schutzkonzept
  • 2015 Eröffnung PFV mit Stellungnahmen Anlieger zu Entwurfsplanung
  • 2019 Tektur zur Entwurfsplanung mit Stellungnahmen Anlieger
  • 2024 Erörterung zur Vorbereitung PF-Beschluss
Nach den Änderungen in der Tektur (z.B. Wegfall der Überlaufstrecke hinter Bootshaus) gab es weder Kontakt mit den Anliegern noch wurden Aktualisierungen (Eigentumsverhältnisse, Gebäude u.ä) in die Anschreiben eingearbeitet! So wurden jetzt mühsam grundstücksweise die Einwände von 2015/2019 diskutiert und i. W. von der LTV und PGS mit Verweis auf Zuständigkeit und DIN-Normen abgelehnt.
Schwerpunkte:            -    
  • Es wird primärer Schutz durch Vorlandpflege gefordert (Gehölze + abbaggern!)
  • Eine durchgehende Mauer über alle Grundstücke wird abgelehnt
  • Der „Schutzstreifen“ 5m landseitig wird nicht akzeptiert.
  • Erforderliche private Durchgänge auf dem Grundstück sind für Uferpflege notwendig
  • Kein Verständnis für Abriss vorhandener ausreichender Deichbefestigungen (z.B. „Elbgasthof“ u.a.) in der Hochwasser-Schutzlinie.
  • Fehlende Kenntnisse zu den Grundstücken und nicht erfolgte Abstimmungen wurden kritisiert und weitere Detaildiskussionen ohne Sachkenntnis abgelehnt. Eine Visualisierung der Grundstücksverhältnisse wird erwartet.
Die LTV wurde beauftragt, mit den Anliegern Ortstermine „zeitnah“ zu vereinbaren und daraus entsprechende Vorschläge abzuleiten. Ein Protokoll der Erörterung soll im Internet abrufbar sein (LDS / Bekanntmachungen / Hochwasser), auf Anforderung auch auf Papier. Das wird erfahrungsgemäß noch dauern. Erst nach dem Planfeststellungsbeschluss (und eventuellen Klagen) entsteht Baurecht mit nachfolgender Detailplanung und Ausschreibung zur Realisierung … siehe oben Zeitabläufe!
Die Ängste, Bedenken, Forderungen der betroffenen Anwohner der zweiten und dritten Reihe zu ihrem Schutz vor Hochwasser werden bei der Erörterung nicht betrachtet. Wir werden von der LTV die Bereitschaft einfordern, den Bedenken der Anwohner im Rahmen des nicht Verbotenen entgegenzukommen, kompromissbereit zu sein.
Der für November vorgesehene Runde Tisch Hochwasser ist von uns ausgesetzt worden. Wir sehen uns dazu veranlasst, weil zur Zeit die Effizienz für den großen Teilnehmerkreis nicht gegeben ist, keine Aussagen von in Klageverfahren befindlichen Themen gegeben werden können, sich das Planfeststellungsverfahren Nünchritz-Grödel im Erörterungsprozess befindet. Wir orientieren zwischenzeitlich je nach Erfordernis auf Arbeitsgespräche mit den zuständigen Behörden.  
Udo Schmidt, Sprecher der BI HWN 2013