Aktuelles vom Bauamt

Leader-Entwicklungsstrategie

 
Bauvorhaben in Glaubitz Kindertagesstätte „Bummi“ - Ersatzneubau Gartenhaus mit integrierten Gruppenraum und sanitären Einrichtungen
Die Gemeinde Glaubitz hat mit Schreiben des Landratsamtes Meißen vom 29.11.2022 den Zuwendungsbescheid mit einer maximalen Zuwendung in Höhe von 295.681,17 € erhalten. Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu 60 % durch den Bund und zu 40% durch den Freistaat Sachsen bereit gestellt.
Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Hortplätzen soll mit dem Ersatzneubau des Gartenhauses ein weiterer Gruppenraum einschließlich Sanitärbereich für die Hortkinder geschaffen werden. Die dazu notwendigen Planungsleistungen einschließlich der Ausschreibung der Bauleistungen sowie die Bauüberwachung realisiert das Ingenieurbüro Bauprojektierung pro-K aus Nünchritz.
Es wird beabsichtigt für folgende Gewerke ein freihändiges Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht:
Baulos Estricharbeiten
ca. 87 m² Einbau Heizestrich als Zementestrich für Boden- und Fliesenbelag
ca. 14 m² Zementestrich oberflächenfertig geglättet
ca. 101 m² Einbau EPS-Dämmung 2x50 mm WLG 035
ca. 101 m² Zulage zum Zementestrich für Abbindebeschleuniger 6-10 Tage
Ausführungsfrist Juli 2023
 
Baulos Baulos  – Maler- und Bodenbelagsarbeiten
ca. 126 m² GK-Wandflächen spachteln Q3
ca. 126 m² Malervlies kleben
ca. 219 m² Beschichtung auf Wänden, Dispersions-Silikatfarbe, incl. 32 m Leibungen
ca. 28 m² Beschichtung auf GK-Decken, Dispersions-Silikatfarbe
ca. 4 Stück Stahlzargen streichen
ca. 63 m² Sichtholz des Dachstuhls streichen, incl. Untersichtschalung
ca. 73 m² Bodenbeläge – Linoleum, incl. 49 m Sockel
ca. 5 m Dehnfugen-, Übergangs- und Trennprofile
Ausführungsfrist August / September 2023
 
Baulos 09 – Fliesenarbeiten
ca. 48 m² Wandfliesen 20x40 cm o. ä.
ca. 29 m Bordüre und 15 Stück Einzeldekore
ca. 15 m² Bodenfliesen 20x20 cm bis 40 x 40 cm, incl. zementärer Dichtung
ca. 40 m Eckschutz- und Abschlussprofile
ca. 60 m Silikonfuge
Ausführungsfrist August / September 2023
 
Bewerbungen zur Teilnahme an den entsprechenden Ausschreibungen können ab sofort per E-Mail (E-Mail: post@nuenchritz.de)  oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz-Glaubitz, Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz erfolgen. Ab 20.03.2023 werden die Ausschreibungsunterlagen versendet.
 
 
Baumaßnahme „Grundhafter Ausbau des Teichweges“ in Merschwitz;Umsetzung der Ausbaumaßnahme unter Verwendung von Zuweisungen im Rahmen desKommunalbudgets für kommunale Straßenbaumaßnahmen 2023

Seit Anfang Oktober laufen die Tiefbauarbeiten zur grundhaften Erneuerung des Teichwegesim Ortsteil Merschwitz. Mit der Ausführung der Bauleistungen wurde die Firma WeBer Bau GmbH aus Großenhain beauftragt. Für die Planungsleistungen sowie Bauoberleitung undBauüberwachung ist die Zscheile + Krause Ingenieurgesellschaft mbH aus Riesa verantwortlich.

Auf einer Baulänge von ca. 200 Metern erfolgen nach dem Straßenaufbruch gegenwärtig umfangreiche Tief- und Kanalbauarbeiten für die Herstellung einer Regenwasser- undVersickerungsanlage.Im Auftrag der Wasserversorgung Riesa-Großenhain GmbH werden zudem einzelne Abschnitte der Hauptwasserleitung umverlegt und die Hausanschlussleitungen erneuert.  Mit der Auskofferung des Straßenkörpers erfolgt die Neuverlegung und Installation der Straßenbeleuchtungsanlage.Beim Aufbau des Unterbaus sind Bodenverbesserungsmaßnahmen im Baufeld in Teilabschnitten notwendig.Außerdem werden das Hauptzuleitungskabel der Glasfaserversorgung sowie die einzelnen Hausanschlussleitungen für die Anlieger mit verlegt.Auf Grund außerplanmäßiger Leistungen und damit zur Folge notwendige Umplanungen kommt es zu zeitlichen Verschiebungen im schon knappen Bauablauf.Die Bauarbeiten werden nach aktuellem Stand vom 24.11.2023 und in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen voraussichtlich im 1. bzw. 2. Quartal 2024 abgeschlossen sein.

Die vorläufige Auftragssumme für die Baumaßnahme beträgt, einschließlich der Planungs-leistungen ca. 450.000 Euro. Für die Finanzierung der Maßnahme werden Landesmittel in Anspruch genommen. Der Fördersatz beläuft sich auf 75 %. In Anwendung der neuen Förderrichtlinie des Freistaates zum kommunalen Straßenbau, der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 20 b FAG - Zuweisungen für Umbau, Ausbau, Neubau, Instandsetzung und Erneuerung von Straßenverkehrsanlagen in kommunaler Baulast – VwV kommunales Straßenbaubudget vom 20.01.2023, wurde die Maßnahme Teichweg als Fördermaßnahme angemeldet. Nach Antragstellung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird die Prioritätenliste des Landkreises als Grundlage für das Gesamtbudget der Förderung erstellt und über den Ansatz eines Verteilerschlüssels abschließend geprüft. Die Landesdirektion erlässt den Festsetzungsbescheid für die Zuweisungen. Im Fall des Teichweges erfolgte dies als Festbetragsfinanzierung in Höhe von ca. 335.000 Euro für den Bewilligungszeitraum bis zum31. Dezember 2024.  

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