Info 2015/3

Jetzt sind endlich die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für das Hochwasserschutzprojekt "Teilvorhaben Hochwasserschutzanlage Nünchritz - Grödel Elb-km 100+600 bis 103+800" (Gz.: C46_DD-0522/265) zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt worden.

In unserer Mitgliederversammlung (MV) am 17. Juni war das das Hauptthema. Reinhard Neumann vom Vorstand hatte sich schon sehr intensiv mit den sehr umfangreichen Planunterlagen, Zeichnungen usw. beschäftigt und stellte sie vor. Sicherlich fällt es nicht jedem leicht, sich durch die 13 Ordner hindurchzufinden. Da ist es besonders hilfreich, dass R. Neumann viele konkrete Hinweise geben und auf Schwerpunkte und Widersprüche hinweisen konnte. Wer Hilfe benötigt, kann mit R. Neumann einen Termin vereinbaren. Der Vorstand will die Betroffenen in der Formulierung der Stellungnahmen unterstützen. Die Niederschrift der MV enthält die inhaltliche Diskussion und kann auf der Homepage (www.bhn2013.de) nachgelesen werden. Ebenso Hinweise, worauf bei den Stellungnahmen zu achten ist sowie die Stellungnahme des Vorstandes der Bürgerinitiative (BI) zu den Planunterlagen. Sie können auch im Schaukasten an der Glaubitzer Straße 8 angesehen werden. Hinweise, Einwendungen gegen den Plan, möglichst mit Änderungsvorschlägen, sind bis einschließlich Freitag, dem 17. Juli 2015, bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Landesdirektion einzureichen.

Der Holzgestalter S. Götze aus Neuseußlitz nutzte die MV, um seine Fluthelfersäule, die er zu Ehren der Fluthelfer gestaltet hat, vorzustellen. Ihm wurde mit viel Beifall gedankt. Eine Tellerspende für die Mitnahme von BI-T-Shirts hat einen Erlös von 62,50 Euro erbracht. Das Geld ist an die Gemeinde als HW-Spende weitergeleitet worden. Wir danken des Spendern.

Am 22.06. hat es ein Gespräch mit Frau B. Lange von der Landestalsperrenverwaltung (LTV) gegeben. Hier wurden die Hinweise, Einwände usw. aus der MV eingehend erörtert und Lösungsmöglichkeiten herausgearbeitet, die in die Stellungnahme des Vorstandes einfließen.

Die Elbvorlandpflege bleibt ein wichtiges Anliegen. Der Vorstand hat im Rahmen der öffentlichen Anhörung termingemäß eine Stellungnahme zum Hochwasserrisikomanagementplan an das Ministerium für Umwelt gegeben (s. Homepage). Darin wird auf die Bedeutung der Elbvorlandpflege hingewiesen und das Abbaggern, Entbuschen, Entfernen des Wildwuchses gefordert.

Wir hatten darüber informiert, dass die LTV an die TH Nürnberg den Auftrag erteilt hat, eine Modellaktualisierung für die Elbe von Hirschstein bis zur Landesgrenze nach Brandenburg vorzunehmen. In dieser Modellrechnung werden die Uferverhältnisse von 2013/2014 berücksichtigt, und es wird überprüft, wie weit die Angaben aus dem Hochwasserschutzkonzept von 2006 noch real sind. Die Ergebnisse sollen der LTV jetzt vorgelegt werden. Wir haben von der LTV die Zusage, dass wir als BI in dem projektbegleitenden Arbeitskreis, in dem die Ergebnis-se ab September 2015 diskutiert werden sollen, mitarbeiten können.


Udo Schmidt