Info 2022/2

 

Bürgerinitiative Hochwasser Nünchritz 2013                                                       Info 2022 / 2
                     
Wir hatten informiert, dass am 27. Juni der nächste Runde Tisch Hochwasser stattfindet. Mit der Staatssekretärin, Frau G Reetz und der Abteilungsleiterin für Wasser und technischen Umweltschutz, Frau Dr. R. Heinecke-Schmitt war das Sächsischen Staatsministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) gut vertreten. Wir können nur hoffen und immer wieder fordern, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes zügig bearbeitet werden. Das Bekenntnis dafür wurde abgegeben, den Bürgerinitiativen wieder einmal bescheinigt, dass ohne ihr Zutun, ihre Lösungsvorschläge und Forderungen, vieles nicht auf den Weg gebracht worden wäre.

Wir können nach wie vor mit dem Erreichten nicht zufrieden sein. Auch wenn es Fortschritte gibt.

Die Forderung der Landesdirektion nach Nutzung der Fläche in Nünchritz zwischen Wacker, der S 88 und dem Ärztehaus als Retentionsraum ist vom Tisch. Die Landesdirektion hat ihre Forderung zurückgezogen. Vielleicht hat dazu beigetragen, dass wir in dem Gespräch bei der Präsidentin der LDS auf diesen Unsinn vehement hingewiesen haben. Damit wird es auch kein erneutes Planfeststellungsverfahren für das Teilvorhaben Nünchritz – Grödel geben. Ein Erörterungstermin, zu dem alle Einreicher von Einwendungen zu den Planunterlagen eingeladen werden, wird vorbereitet. Nach Einschätzungen der LTV wird das in 2022 nicht mehr passieren. Für das Teilvorhaben Röderau ist die Vollständigkeitsprüfung durch die LDS positiv abgeschlossen worden, so dass hier jetzt auch weitergearbeitet werden kann, ohne dass ein Ende genannt werden kann.

Vom Kreisumweltamt ist nach einigen Jahren gründlicher Vorbereitung eine wasserrechtliche Anordnung mit sofortigem Vollzug zur Mahd des Bewuchses im Elbvorland, für das der Bund als Eigentümer zuständig ist, an die Wasserschifffahrtsverwaltung/WSV erlassen worden. WSV hat im Nov/Dez 2021 die drei angeordneten Flurstücke gemäht und das Mähgut entsorgt, obwohl WSV gegen die Anordnung Klage in Dresden eingereicht hat. Diese ist konkret und konstruktiv abgefasst. Der Landkreis Meißen hat einen Weg beschritten, den noch keiner gegangen ist. Mit der Anordnung ist stellvertretend für alle Anlieger von Bundeswasserstraßen der Weg einer gerichtlichen Klärung, wer die Gewässerunterhaltung für die im Eigentum des Bundes befindlichen Uferzonen auch hinsichtlich Hochwasserschutz wahrzunehmen hat, eröffnet. Es wird erwartet, dass das Verfahren durch alle gerichtlichen Instanzen gehen wird, ehe ein abschließendes Urteil gefällt werden wird.

Für die Pflege / Unterhaltung des Elbvorlandes sind immer die Eigentümer der Flurstücke zuständig. Eine Ordnung/Verfügung o. ä.  zur Wahrnehmung der Aufgaben für alle Anlieger wird als notwendig anerkannt, kann jedoch zur Zeit nicht bearbeitet werden.

Eine Schafbeweidung ist grundsätzlich möglich, wenn die sich aus dem Konflikt Artenschutz – Hochwasserschutz ergebenden zeitlichen Begrenzungen eingehalten werden. Das gilt auch für das Mähen dieser Flächen. Hier werden wir keine entscheidenden Auflassungen erwarten können.

Die in unserer Petition an den Sächsischen Landtag geforderten Maßnahmen (Entfernen Bewuchs und Umgehungsgerinne gegenüber Riesa) sollen im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) bearbeitet werden. Die Maßnahmen einschließlich des Maßnahmekatalogs der Bürgerinitiativen werden federführend durch die LTV in gesonderten Gesprächsrunden mit uns diskutiert, qualifiziert und gegebenenfalls in das Landesprogramm eingeordnet werden. Ebenso wird mit der Machbarkeitsstudie für den Vorlandabtrag und das Umgehungsgerinne verfahren.

Die Vorbereitungsarbeiten an der Umverlegung der S 88 südlich Kreinitz werden fortgeführt. Die Ergebnisse der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie zu den baulichen Auswirkungen und zu den Wasserspiegellagenberechnungen werden in Zeithain diskutiert werden. Auf die Wichtigkeit der Zusammenarbeit wird vom Straßenbauamt hingewiesen.

Udo Schmidt Sprecher der BI HWNM 2013